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Wer ist für die Prüfung von Arbeitsmitteln verantwortlich?

Erfahren Sie, welche Verantwortung Arbeitgeber für die Sicherheit, Instandhaltung und Prüfung betrieblicher Arbeitsmittel tragen.

Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, die notwendigen und angemessenen Massnahmen zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten zu treffen.

Gemäss Art. 82 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) müssen dabei die Erfahrung, der Stand der Technik und die betrieblichen Verhältnisse berücksichtigt werden.

Art. 32b Abs. 1 der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) hält zudem fest, dass Arbeitsmittel:

  • gemäss den Angaben des Herstellers fachgerecht instand gehalten werden müssen
  • entsprechend ihrem Einsatzzweck und Einsatzort zu beurteilen sind
  • regelmässig kontrolliert und gewartet werden müssen
  • mit nachvollziehbarer Dokumentation instand zu halten sind

Für die konkrete Prüfung sind neben den gesetzlichen Grundlagen insbesondere die Herstellerangaben sowie die jeweils anwendbaren EKAS-Weisungen, EN- und ISO-Normen zu berücksichtigen.

Eine fachgerechte Prüfung trägt dazu bei, Mängel frühzeitig zu erkennen, Ausfälle zu vermeiden und die Sicherheit der Mitarbeitenden zu gewährleisten.